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Eigentümerversammlung - Was muss beachtet werden?

Eigentümerversammlung

Zunächst einmal wollen wir klären, warum eine Eigentümerversammlung so wichtig ist. Alles, was in der Eigentümerversammlung beschlossen wird, ist für die Eigentümer bindend. Daher sollten alle Eigentümer versuchen an den Versammlungen teilzunehmen und von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Wann und wie wird eine Eigentümerversammlung durchgeführt?

Jede Wohnungseigentümerschaft sollte mind. 1-mal im Jahr eine ordentliche Eigentümerversammlung durchführen.

Kann eine Reparatur nicht warten und muss zeitnah durchgeführt werden, dann sollte eine außerordentliche Versammlung einberufen werden.

Ist kein Verwalter bestellt, dann sollte ein ggf. mehrere Eigentümer (zum Beirat) gewählt werden, der den Vorsitz übernimmt und die Eigentümerversammlung plant, die Einladungen verschickt, die Versammlung durchführt und nachbereitet. Ist ein Hausverwalter bestellt, übernimmt dieser die Aufgaben. Dabei sollten einige Dinge beachtet werden. Heute listen wir einige Beispiele auf, welche Dinge zwingend beachtet werden sollten.

Wie lang ist die Einladungsfrist?

In der WEG-Novelle 2020 wurde eine Einladungsfrist von 3 Wochen festgesetzt.

Sind in der Teilungserklärung 2 Wochen festgesetzt, dann müssen die 3 Wochen trotzdem eingehalten werden. Sind mehr als 3 Wochen vereinbart, gelten diese.

 

Was sollte in der Eigentümerversammlungseinladung stehen?

  • Anschrift der Eigentümer
  • Datum und Uhrzeit der Versammlung
  • Ort der Versammlung (es muss darauf geachtet werden, dass z.B. die Lokalität so ausgesucht wird, dass die Versammlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
  • Tops der Versammlung. Hier sollte nicht nur die Überschrift der Punkte stehen, die besprochen werden sollen, sondern auch eine kurze Beschreibung (noch nicht der Beschlusstext), damit jeder Eigentümer sich damit befassen kann und die Tops prüfen kann.
  • Hinweis auf die rechtlichen Bestimmungen für die Vertretungsreglung.
  • Es sollten auch Angebote oder Beschreibungen für z.B. zu beschließende Bauprojekte beigelegt werden, so dass auch diese geprüft werden können. Ebenso sind die Einzel- und Gesamtabrechnungen, Wirtschaftspläne und der Vermögensberichte beizulegen. Diese wurden vor der Einladung vom Beirat oder einen bestimmten Eigentümer geprüft.

Was kann beschlossen werden?

Es können Themen über Instandhaltungen, Modernisierungen, Energetische Ertüchtigungen, Renovierungen, sowie über die Hausordnung, Änderungen bei dem Gebrauch der Immobilie und die Vorschüsse sowie Nachschüsse die aus den Abrechnungen hervorgehen. Wichtig zu beachten ist, dass nur noch über die Nachschüsse oder die Änderungen bei den Vorschüssen beschlossen wird!

 

Wer darf abstimmen?

Alle Eigentümer die im Grundbuch stehen! Einzige Ausnahme ist, wenn ein Eigentümer verhindert ist und einen Vertreter bestimmt. Dieses muss in Textform dem Versammlungsleiter mitgeteilt werden.

Was passiert nach der Eigentümerversammlung?

Der Verwalter schreibt nach der Versammlung das Versammlungsprotokoll sowie führt die Beschlusssammlung weiter.  Diese muss er den Eigentümern zeitnah zur Verfügung stellen, da die Beschlüsse nur 1 Monat nach Beschluss angefochten werden können. Der Verwalter fängt nach der Versammlung an, die Beschlüsse umzusetzen.

 

Wenn Sie noch eine Hausverwaltung aus Paderborn oder Lünen suchen, dann melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Ihr Team der K&G Immobilien & Hausverwaltung OHG

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