AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
K&G Hausverwaltung OHG
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- 1 Geltungsbereich
- Für alle Verträge mit dem Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Anderslautender Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.
- Für alle Verträge mit dem Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Anderslautender Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung Vertragsbestandteil.
- 2 Angebot, Vertragsabschluss und -dauer
- Die Tätigkeit umfasst die Verwaltung von Wohnungen, Gewerbeflächen, Ein- und Mehrfamilienhäusern. Grundlage bildet der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossene Hausverwaltervertrag. Dieser legt den Leistungsumfang und die Vergütung fest und ist im Übrigen zwischen den Vertragspartnern frei verhandelbar.
- Angebote des Unternehmens K&G Hausverwaltung OHG sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt werden.
- Der Vertrag kommt entweder durch eine Auftragsbestätigung in Textform bzw. Ausführung der Bestellung durch das Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG oder durch eine mündliche oder schriftliche (Textform) Annahme eines Angebotes durch den Auftraggeber zustande.
- Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
- Die Mietverwalterverträge werden für 2 Jahre geschlossen und müssen nach Ablauf der 2 Jahre neu geschlossen werden. Sollen Mietverwaltungsverträge gekündigt werden, beläuft sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate. WEG-Verwalterverträge werden die Dauer der vereinbaren Vertragszeit max. 5 Jahre geschlossen. Nach Abberufung des Verwalters und Kündigung ohne wichtigen Grund läuft der Verwaltervertrag inkl. Vergütung weitere 6 Monate. Nach Ablauf des Beschlusses über die Verwaltertätigkeit, muss der Verwalter neu beschlossen werden und die Verwalterverträge vorab neu ausgehandelt werden.
- Nach Abschluss eines Verwaltungsvertrages, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, uns alle Angaben vollständig und richtig zu erteilen, damit wir die Durchführung des Auftrages starten können. Sollten sich im Laufe des Vertrages Angaben ändern, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese uns unverzüglich mitzuteilen.
- 3 Kosten und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der Vorgabe des Hausverwaltervertrages. Die Vergütung ist monatlich im Voraus, jeweils zum 3. Werktag eines Monats fällig. Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde, so wird hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig ist. Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nicht berechtigt es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig tituliert und unbestritten. Die Erhebung der Umsatzsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Umsatzsteuersatz.
- Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Mieter Vergütung nach unserer aktuellen Preisliste inklusive Umsatzsteuer.
- Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts.
- Die Rechnungsstellung für die Vermittlung von Objekten erfolgt direkt durch die K&G Hausverwaltung OHG.
- Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von dem Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen i. H. v. jährlich 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit K&G Hausverwaltung OHG nicht einen höheren Schaden nachweist. Ist der Auftraggeber / Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so erhöht sich der zu zahlende Verzugszins auf Jährlich 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB).
- Für Mahnungen berechnet K&G Hausverwaltung OHG eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro pro Mahnung.
- Sind erhaltene Angaben vom Auftraggeber fehlerhaft (z.B. Rechnungsadresse) und wird auf Grund dessen eine Neuausstellung und/oder Neuzusendung der Dokumentation gewünscht, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10,- EUR.
- 4 Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung, auch nicht aus Mängelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung, auch nicht aus Mängelrügen, entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
- 5 Kündigungsrecht
- Die Mietverwalterverträge werden für 2 Jahre geschlossen und müssen nach Ablauf der 2 Jahre neu geschlossen werden. Sollen Mietverwaltungsverträge gekündigt werden, beläuft sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate. WEG-Verwalterverträge werden die Dauer der vereinbaren Vertragszeit max. 5 Jahre geschlossen. Nach Abberufung des Verwalters und Kündigung ohne wichtigen Grund läuft der Verwaltervertrag inkl. Vergütung weitere 6 Monate. Nach Ablauf des Beschlusses über die Verwaltertätigkeit, muss der Verwalter neu beschlossen werden und die Verwalterverträge vorab neu ausgehandelt werden.
- Außerordentliche Kündigungen mit wichtigem Grund erfolgen beidseitig fristlos.
- Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG auch nach vorheriger vergeblicher Abmahnung durch den Auftraggeber gegen ihre Pflichten grob verstößt.
- Aus wichtigen Gründen ist das Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn seitens des Auftraggebers die notwendige Mitwirkung verweigert wird, wenn seitens des Auftraggebers versucht wird, in unzulässiger Weise das Ergebnis des Unternehmens K&G Hausverwaltung OHG zu verfälschen, wenn der Auftraggeber in Vermögensverfall oder in Schuldnerverzug gerät.
- Bei Kündigung des Vertrags aus wichtigem von dem Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG zu vertretendem Grund, kann das Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG eine Vergütung, für die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachte Teilleistung nur insoweit verlangen, als diese für den Auftraggeber objektiv verwendbar ist.
- In den anderen Fällen behält das Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG den Vergütungsanspruch wie bei Ausführung der vertragsgemäß anfallenden Leistung. Die Vergütung beträgt unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen 15 % der Vergütung für die von dem Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG noch nicht erbrachte Leistung, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren vertraglichen Arbeitsanfall oder höhere ersparte Aufwendungen nach.
- 6 Datenschutz und Geheimhaltung
- Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfährt der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang von dem Unternehmen K&G Hausverwaltung OHG an beauftragte Dienstleister weitergegeben.
- Auf unsere Kosten hergestellte oder von uns eingesandte Modelle, Zeichnungen, Bildmaterial, usw. bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder weiterverwendet, noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind, sofern nicht anders vereinbart, nach Vertragsbeendigung an uns kostenlos zurückzusenden.
- Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung gegen diese Regelung entstehen.
- Die Benutzung unserer Unterlagen sowie des sonstigen Schriftwechsels zu Werbezwecken ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
- 7 Bildnutzung zu Werbezwecken
- Der Auftragnehmer wird seitens des Auftraggebers ermächtigt, Bilder des Bauvorhabens Innen und Außen zu fertigen und auf seiner Homepage, verschiedenen Social-Media Plattformen sowie zu allen sonstigen und/oder ähnlichen Werbemaßnahmen zu verwenden. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht hinsichtlich dieser Bilder ein. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, die Bilder zu bearbeiten und zu ändern. Bei der Veröffentlichung der Bilder wird lediglich der Bauort angegeben.
- Der Auftragnehmer wird seitens des Auftraggebers ermächtigt, Bilder des Bauvorhabens Innen und Außen zu fertigen und auf seiner Homepage, verschiedenen Social-Media Plattformen sowie zu allen sonstigen und/oder ähnlichen Werbemaßnahmen zu verwenden. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungs-, Verbreitungs-, Bearbeitungs- und Vervielfältigungsrecht hinsichtlich dieser Bilder ein. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, die Bilder zu bearbeiten und zu ändern. Bei der Veröffentlichung der Bilder wird lediglich der Bauort angegeben.
- 8 Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der K&G Hausverwaltung OHG. Der Kunde ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen.
- In allen Fällen, in denen der Vertragspartner weder ein Kaufmann im Sinne des HGB, noch juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt der allgemeine Gerichtsstand.
- Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird der Gerichtsstand Paderborn vereinbart.
- Anwendung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- 9 Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bewirkt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige wirksame Regelung, welche die unwirksame Regelung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.
Informationen zum Datenschutz und Widerruf, finden Sie auf unsere Homepage www.kug-hausverwaltung.de
AGB Stand: 01/2023
- 1 Geltungsbereich